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Vorsorgevollmacht - Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Die Vorsorgevollmacht regelt im Wesentlichen, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmert, wenn Sie es selbst nicht mehr können.

Was heißt Handlungsunfähigkeit?

Handlungsunfähigkeit bedeutet, dass eine Person geistig nicht in der Lage ist, die Tragweite Ihrer Handlungen zu verstehen. Dadurch können einerseits alltägliche Geschäfte nicht mehr abgeschlossen werden, andererseits aber auch große Entscheidungen (bspw. medizinische Entscheidungen) nicht getroffen werden. Für diesen Fall sieht das Gesetz die Bestellung eines Vertreters vor, den Sie mittels Vorsorgevollmacht vorab bestimmen können.

Wie wahrscheinlich ist es, dass ich so eine Vorsorgevollmacht brauche?

Erfahrungsgemäß verlieren leider viele Menschen irgendwann – oft altersbedingt – die Fähigkeit, gänzlich oder teilweise für sich selbst zu sorgen. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Chance, selbst zu bestimmen, wer sich dann um Ihre Angelegenheiten kümmert. Für den Bedarfsfall kann man damit jederzeit die Vorsorgevollmacht aktivieren und eine vollumfängliche Betreuung durch den Bevollmächtigten sicherstellen.

Wer kontrolliert den Bevollmächtigten?

Der Bevollmächtigte ist dem Vollmachtgeber gegenüber zur Rechnungslegung verpflichtet. Sollte der Vollmachtgeber Zweifel an der ordnungsgemäßen Ausübung der Vollmacht hegen, kann er einen öffentlichen Notar mit der Prüfung dieser Vollmachtausübung beauftragen. Bei großen Entscheidungen gibt es auch eine gerichtliche Kontrolle, bspw bei Uneinigkeiten bei medizinischen Behandlungen oder dauerhaften Wohnortveränderungen ins Ausland.

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