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Kurz die Eckpfeiler dieser Vorsorgemöglichkeit

Die Patientenverfügung hat grundsätzlich nichts mit der Vorsorgevollmacht zu tun. Sie selbst bestimmen mit der Patientenverfügung, wann „die Maschinen abgeschaltet werden“. Durch eine gültige Patientenverfügung wird Ihren nahen Angehörigen die schwere Entscheidung „Abschalten oder nicht“ aus der Hand genommen. Schlagwort: „Menschenwürdiges Sterben“.

Was brauche ich für eine „verbindliche Patientenverfügung“?

Die verbindliche Patientenverfügung erfordert ein Gespräch mit einem Arzt und Ihrem Notar. Kontaktieren Sie uns vorab, denn wir geben Ihnen bereits alle Unterlagen zum Arzttermin mit. Damit können Sie sich gänzlich auf das Arztgespräch konzentrieren – die Formalia übernehmen wir.

Wie wird meine Patientenverfügung im Krankenhaus gefunden?

Durch die Registrierung im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats kann das Krankenhaus stets darauf zurückgreifen. Dadurch stellen wir die Kenntnis des Krankenhauses von Ihren Wünschen sicher.

Wie wird meine Patientenverfügung gefunden, wenn ich unterwegs bin?

Sie erhalten von uns im Anschluss auch eine Registrierungskarte mit allen Informationen, die für die Patientenverfügung notwendig sind. Dadurch haben Sie auch unterwegs – bspw. in der Brieftasche – Ihre Registrierungsinformationen griffbereit.

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