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Professionelle und diskrete Beratung zum Thema künstliche Befruchtung in Ihrem Notariat

Rechtsfragen zur künstlichen Befruchtung können im Detail kompliziert werden. Damit Sie sich ohne rechtliche Sorgen auf Ihren Kinderwunsch konzentrieren können, kümmern wir uns um die Rechtsfragen.

Müssen wir für eine künstliche Befruchtung verheiratet sein?

Nein. Sie müssen entweder in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft stehen.

Wann kann man eine künstliche Befruchtung durchführen?

Zwischen verschiedengeschlechtlichen Paaren kann eine künstliche Befruchtung durchgeführt werden, wenn eine Herbeiführung der Schwangerschaft entweder bisher erfolglos war, künftig aussichtlos ist oder diese wegen der Gefahr der Übertragung einer schweren Infektionskrankheit nicht zumutbar ist. Für zwei Frauen, die miteinander in Ehe, eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft leben, ist die künstliche Befruchtung generell zulässig.

Welche Unterlagen brauche ich genau und was muss ich beachten?

Wir senden Ihnen vorab die Informationen zu, die Sie brauchen, damit Ihr Wunsch in Erfüllung geht. Mit viel Erfahrung können wir Ihnen den Ablauf detailliert schildern und stehen für alle rechtlichen und praktischen Abwicklungsfragen zur Verfügung. Vereinbaren Sie ihr kostenloses Erstgespräch.

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