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Notarielle Beglaubigung von Dr. Hermann Barth in Linz

Die Aufnahme öffentlicher Urkunden wie Unterschrifts- und Abschriftenbeglaubigungen, Beurkundungen von Gesellschafterversammlungen, insbesondere bei der GmbH und der AG, gehören zu den Tätigkeiten in unserem Notariat in Linz. Kommen Sie zu uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sinn und Bedeutung einer notariellen Beglaubigung

Eine Beglaubigung ist eine Bestätigung, dass Ihre Unterschrift auch wirklich von Ihnen stammt. Sie wird in vielen Fällen verlangt. Die Beglaubigung der Unterschrift ist grundsätzlich für alle Eintragungen in das Grundbuch und für alle Eintragungen in das Firmenbuch notwendig. So wird garantiert, dass keine gefälschten Unterschriften zu Eintragungen in öffentlichen Büchern – wie eben dem Grundbuch oder dem Firmenbuch – führen.

Bringen Sie für die notarielle Beglaubigung Ihre Ausweisdokumente mit

Bitte nehmen Sie bei der Leistung Ihrer Unterschrift einen amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel den Reisepass, Führerschein oder Personalausweis, in unser Notariat mit. Wenn der darauf stehende Namen nicht mehr aktuell ist, weil Sie beispielsweise kürzlich geheiratet haben, oder einen akademischen Grad haben, der darauf nicht vermerkt ist, dann bitten wir Sie, die entsprechenden Nachweise mitzubringen.

Wir sind gerne flexibel für Sie da

Die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift nimmt meist nur wenige Minuten in Anspruch. Aus diesem Grund können wir uns flexibel für Sie Zeit nehmen. Kommen Sie einfach während unserer Öffnungszeiten in das Notariat Dr. Hermann Barth in Linz, wir nehmen uns auch ohne vorherige Terminvereinbarung für Sie Zeit.

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